Unsere Schulungsfahrzeuge
Wir bieten Unterricht auf geeigneten Schulungsfahrzeugen für folgende Klassen:
Fahrerlaubnisklasse B

- Mindestalter: 18 Jahre
- Kfz max. 3.500 kg zul. Gesamtmasse und max. 8 Sitzplätze außer Führersitz und Anhänger max. 750 kg zul. Gesamtmasse
- Kombination aus Fahrzeug Kl. B und Anhänger max. 3.500 kg zul. Gesamtmasse Anhänger max. Leermasse des ziehenden Fahrzeugs
- Diese Klasse ist Grundvoraussetzung für alle anderen Kraftwagenklassen
- Einschluss: Klasse L und M
- Für Fahrspaß und die perfekte Übersicht –
unsere beiden Golf Plus-Modelle!
Fahrerlaubnisklasse BE
- Kombination aus Kfz der Kl. B und Anhänger > 750 kg zul. Gesamtmasse
- Bei Lkw mit durchgehender Bremse und bestimmten Geländefahrzeugen Anhängelast max. 1,5fache der zulässigen Gesamtmasse des Zugfahrzeugs
- Einschluss: keine
- Unser Tandem-Anhänger fährt fast von alleine um die Ecke.
Fahrerlaubnisklasse A1: Leichtkrafträder

- Mindestalter: 16 Jahre
- Hubraum: max. 125 ccm
- Leistung: max. 11 kW
- bbH: bis 18 Jahre max. 80 km/h, danach unbeschränkt
- Einschluss: Klasse M
- Ja, Ihr seht schon richtig: für Klasse A1 lassen wir keine Wünsche offen. Bei unseren drei Maschinen ist für jeden das richtige dabei!
Mofa

- Das Führen von Mofas ist fahrerlaubnisfrei
- Eine Prüfbescheinigung ist erforderlich
- Keine Prüfbescheinigung bei Fahrerlaubnis erforderlich
Fahrerlaubnisklasse M: Zweirädrige Kleinkrafträder

- Mindestalter: 16 Jahre
- Hubraum: max. 50 ccm
- bbH: max. 45 km/h
- Einschluss: keine
- kein "Automatikeintrag"
Fahrerlaubnisklasse A (beschränkt): Krafträder (auch mit Beiwagen)

- Mindestalter: 18 Jahre
- Hubraum: mehr als 50 ccm oder mehr als 45 km/h bbH
- Leistung: max. 25 kW
- Gewicht: mind. 6,25 kg pro kW
- Einschluss: Klasse A1 und M
- Jetzt wird auch in der 34 PS-Klasse mit ABS gebremst. Die neue Honda CBF-500 macht's möglich.
Fahrerlaubnisklasse A (unbeschränkt): Krafträder (auch mit Beiwagen)

- Leistung: unbeschränkt
- nach zwei Jahren in Klasse A (beschränkt): prüfungs- und antragsfreier Aufstieg
- ab 25 Jahre: Direkteinstieg ohne Leistungsbeschränkung
- Einschluss: Klasse A1 und M
- Jetzt neu auf unserer Honda CBF 600 mit 78 PS und ABS. Keine Angst mehr vor der Bremsprobe!
Klasse C / CE: Lkw bzw. Lkw mit Anhänger
- Klasse C
- Mindestalter: 18 Jahre
- Vorbesitz: Klasse B erforderling
- Kfz über 3500 kg zG
- Max. 8 Sitzplätze + Führersitz
- Anhänger max. 750 kg zG
- Befristet auf 5 Jahre
- Bei gewerblicher Güterbeförderung unter 21 Jahren zG der Kombination max. 7500 kg
- Einschluss: C1
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- Klasse CE
- Mindestalter: 18 Jahre
- Vorbesitz: C erforderlich
- Kombination aus Kfz der Klasse C und Anhänger > 750 kg zG
- Bei gewerblicher Güterbeförderung unter 21 Jahren zG der Kombination max. 7500 kg
- Einschluss: Klasse BE, C1E, T sowie D1E und DE bei Vorbesitz D1 bzw. D
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Klasse D / DE: Bus bzw. Bus mit Anhänger
- Klasse D
- Mindestalter: 21 Jahre
- Kraftomnibusse mit mehr als 8 Sitzplätzen + Führersitz
- Anhänger zG max. 750 kg
- Befristet auf 5 Jahre
- Einschluss: D1
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- Klasse DE
- Mindestalter: 21 Jahre
- Vorbesitz: D erforderlich
- Kombination aus Kfz der Klasse D und Anhänger > 750 kg zG
- Einschluss: BE, D1E sowie C1E bei Vorbesitz C1
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Fahrerlaubnisklasse T: Traktor

- Mindestalter: 16
- bbH: unter 18 Jahre auf 40 km/h beschränkt
- Land- oder forstwirtschaftlich genutzte Zugmaschinen, bbH max. 60 km/h
- Land- oder forstwirtschaftlich genutzte selbstfahrende Arbeitsmaschinen, bbH max. 40 km/h
- Jeweils auch mit Anhängern
- Kein "Automatikeintrag"
- Einschluss: Klasse L und M
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